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Formen der Direktversicherung

Man unterscheidet grundsätzlich drei Formen der Direktversicherung mit Gehaltsumwandlung. Eines haben alle Formen der Gehaltsumwandlung gemeinsam : Ab 2005 sind die Beiträge zur betrieblichen Direktversicherungen bis maximal 4.272 Euro im Jahr komplett steuerfrei. Ansonsten unterscheiden sie sich lediglich durch die Höhe der Arbeitgeberleistung.

  1. Die Direktversicherung mit Gehaltsumwandlung
    Mit dieser Form der Gehaltsumwandlung besparen Sie Ihre Altersvorsorge komplett selbst.
  2. Die gemischte Direktversicherung
    Diese ist der Direktversicherung mit Gehaltsumwandlung sehr ähnlich. Hier würde Ihr Arbeitgeber zumindest einen Teil der Beiträge übernehmen. Den restlichen Teil finanzieren Sie selbst.
  3. Die Direktversicherung ohne Gehaltsumwandlung
    Diese Variante der Gehaltsumwandlung ist die mit Abstand lohnenswerteste. In dem Fall würde Ihr Arbeitgeber die vollständigen Beiträge übernehmen

In den meisten Fällen können Privatanleger die Form 1 – Direktversicherung mit Gehaltsumwandlung umsetzen, da diese von den Unternehmen unterstützt werden muss. (Hinweis: Der Arbeitnehmer hat seit 01.01.2002 einen Rechtsanspruch auf Einrichtung einer Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung)

Das Anlageprodukt, das Sie beim Abschluss einer Direktversicherung erhalten, hängt davon ab, welche Versicherung und deren Anlagenprodukte Ihr Unternehmen ausgewählt hat. Zugelassen für die Direktversicherung sind folgende Anlageformen.

  1. Lebensversicherungen
  2. Rentenversicherungen
  3. fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherungen
 

Hierzu ein Auszug aus dem Online-Artikel des Krankenversicherungsnetz: „Zwischen den Versicherungsgesellschaften gibt es jedoch enorme Unterschiede. Bei Lebens- und Rentenversicherungen werden die Renditeversprechen oft nicht eingehalten. Besonders fondsgebundene Policen haben grosse Differenzen bei den Kosten und bei der Qualität der angebotenen Investmentfonds.

 
 
 
 
 
 
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