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Nachteile

Bei der arbeitgeberfinanzierten Direktversicherung

Wenn Ihr Arbeitgeber Ihre Gehaltsumwandlung komplett aus seiner eigenen Kasse finanziert, dann spricht man von einer arbeitgeberfinanzierten Direktversicherung. Wenn Sie die Firma wechseln gehen Ihre Ansprüche daraus verloren, außer ...

  1. es wurde eine Unverfallbarkeit Ihrer Ansprüche vereinbart oder
  2. Sie haben das 30. Lebensjahr bereits vollendet oder
  3. die Gehaltsumwandlung bestand schon seit mindestens 5 Jahren

Die generellen Nachteile der Gehaltsumwandlung

  1. Sie können den Vertrag nicht beleihen oder verpfänden
  2. Die Auszahlung kann frühestens zum 60. Lebensjahr stattfinden
  3. Mit dem neuen Alterseinkünftegesetz wurden 2005 auch einige Änderungen zur Gehaltsumwandlung eingeführt. Sie müssen auf den kompletten Beitrag zu Ihrer Gehaltsumwandlung überhaupt keine Einkommens- oder Kirchensteuern und auch keine Beiträge zu den gesetzlichen Sozialversicherungen (Rentenversicherung, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) mehr entrichten.
    Jedoch: Alle späteren Kapital-Leistungen (egal, ob diese aus lebenslangen Renten oder aus einer einmaligen Auszahlung erfolgen), müssen voll versteuert werden.
 

Hierzu ein Auszug aus einem Artikel der Zeitschrift für Verbraucheraufklärung: „Die … Direktversicherung lohnt sich seit dem 01.01.2004 kaum noch für jemanden. SPD, Grüne und CDU/CSU haben in der Gesundheitsreform beschlossen, daß auf Direktversicherungs-Auszahlungen Kranken- und Pflege-Versicherungs-Beiträge bezahlt werden müssen. Rund 16% Einbuße ist die Folge. Das frißt den Steuervorteil komplett bzw. fast komplett auf.

 
  1. Der Arbeitgeber kann bedauerlicherweise die Versicherungs-Gesellschaft vorschreiben. Der Arbeitnehmer hat keinen Rechtsanspruch darauf, die Versicherungs-Gesellschaft selbst wählen zu können. Millionen Arbeitnehmer wurden auf diese Weise gezwungen, ihre Direktversicherung bei einer "schlechten" Versicherungs-Gesellschaft (hohe Kosten, geringe Gewinn-Beteiligung) abzuschließen.
  2. Eine Direktversicherung (mit oder ohne Gehaltsumwandlung) kann gekündigt werden. Die gesparten Steuern müssen dann komplett nachgezahlt werden. Da der Arbeitgeber der Versicherungsnehmer ist, kann nur dieser kündigen. Kommt es zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über eine mögliche Kündigung nicht zu einer einvernehmlichen Lösung, hat der Arbeitnehmer keine Möglichkeit, die Beendigung des Vertrages herbeizuführen. Bei einer Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung kann der Arbeitnehmer dann in einem Gerichts-Prozeß Schadenersatz vom Arbeitgeber einklagen. Ähnliches gilt für eine Direktversicherung ohne Gehaltsumwandlung, wenn die Ansprüche aus dem Vertrag das Stadium der Unverfallbarkeit erreicht haben.
 

Hierzu ein Auszug aus dem Online-Artikel des Krankenversicherungsnetz: „Zwischen den Versicherungsgesellschaften gibt es jedoch enorme Unterschiede. Bei Lebens- und Rentenversicherungen werden die Renditeversprechen oft nicht eingehalten. Besonders fondsgebundene Policen haben grosse Differenzen bei den Kosten und bei der Qualität der angebotenen Investmentfonds.

 
 
 
 
 
 
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