|
Anlageprodukte
Die Vielfalt der Anlageprodukte zur Riesterrente
ist, wie nicht anders zu erwarten war, inzwischen fast unüberschaubar
geworden. Auch hier gilt das Prinzip der Finanzbranche, die
Marketingbroschüren auf Hochglanz zu bringen, mit dem Ziel,
nicht garantierbare Renditen als quasi garantiert zu
verkaufen.
Zum Schutz der Anleger müssen alle Riesterrentenprodukte
durch das Bundesaufsichtsamt für Versicherungswesen geprüft
werden. Es werden Vorgaben gemacht, an die sich alle Herausgeber
der Riesterrenteprodukte halten müssen, wie z.B.
- Eine Auszahlung darf erst ab der Vollendung des 60. Lebensjahrs
bzw. mit dem Beginn des Bezugs einer gesetzlichen Altersrente
erfolgen.
- Die vertraglichen Leistungen müssen lebenslang erfolgen,
d. h. eine einmalige Kapitalabfindung ist ohne den Verlust
der gewährten Förderung nicht möglich.
- Zum Beginn der Auszahlung sind als Guthaben zumindest
die bis dahin eingezahlten Beiträge garantiert (sogenannte
Nominalwerterhaltung).
- Seitens des Anbieters des Rentenprodukts erfolgt eine
vollständige Offenlegung der entstehenden Kosten gegenüber
dem Kunden.
- Ein Ruhen des Vertrags ist möglich.
- Eine Kündigung mit der Übertragung in ein anderes staatlich
gefördertes Vorsorgeprodukt kann durchgeführt werden.
Die Gründe für diese Vorgaben der Gesetzgebung
sind in einem Online-Artikel des Verbraucherschutzes beschrieben:
|
|
„…. reagiert der Staat mit seinen Vorschriften
für die 'Riester'-Produkte auf Mißstände bei Anbietern
… Besonders die Mißstände bei den Produkten "Kapital-Lebensversicherung"
und "Leibrenten-Versicherung" haben zu einer ungeheuren
Geldvernichtung geführt. Intransparenz,
Kostenverschwendung, Mißmanagement, Selbstbedienung,
Größenwahn sind einige Stichworte. Millionen Lebensversicherte
haben Milliarden EURO verloren.“
|
|
|
Diese Vorgaben der Gesetzgebung sind grundsätzlich
alles sehr positiv zu bewerten. Besonders die Offenlegung
der Kosten ist als Meilenstein für die Finanzbranche zu bewerten,
der nur durch die gesetzlichen Vorgaben erzwungen werden konnte.
Die Einmaligkeit dieser Vorgabe beschreibt der Online Artikel
des Verbraucherverein Rentenversicherungsvergleiche.
|
|
„Transparenz der Angebote: Den Anbietern
von förderfähigen Produkten legte der Gesetzgeber eine
bislang nie gekannte Informationspflicht auf (§7 AltZertG).
Während die Anbieter sich ansonsten gerne über die Kosten des Vertriebes und der
Verwaltung in Schweigen hüllten, sind sie nun
durch die "Informationspflicht des Anbieters" zur Offenlegung
gesetzlich verpflichtet. Ein genauer Angebotsvergleich
ist daher sehr gut möglich.
|
|
|
Lassen Sie sich aber nicht davon täuschen,
dass ein Riesterprodukt eine Zertifizierung erhalten hat.
Dies bedeutet nur, dass das Produkt grundsätzlichen die gesetzlichen
Rahmendaten erfüllt. Die Höhe der Kosten wird nicht vorgeschrieben,
es wird nur vorgeschrieben, dass diese Kosten ausgewiesen
werden müssen. Dieser Sachverhalt wird auch in ausführlicher
Weise von der Verbraucherzentrale beschrieben:
|
|
Über die Qualität eines 'Riester'-Produktes sagt das Zertifikat
nichts aus. Es muß zwar 11 staatlich vorgegebene
Kriterien erfüllen. Zu diesen Kriterien gehört aber
nicht die Frage, ob ein 'Riester'-Produkt eine hohe
Qualität hat, sprich ob es für den Verbraucher günstig
ist. Eine zentrale Frage der Qualität eines Spar-Produktes ist die Frage der
Kosten des Produktes. Von jeder Einzahlung zweigt
der Anbieter (Bank, Versicherungs-Unternehmen, Fonds-Gesellschaft)
einen Teil ab, um seine Kosten damit zu bestreiten:
Bezahlung der Mitarbeiter, Miete, Material, Werbung,
und so weiter. Hier gibt es große Unterschiede zwischen
den Anbietern. Je mehr für Kosten verbraucht wird, um so weniger bleibt für die
Kapitalanlage übrig und je geringer ist die Rente, die
man am Ende der Laufzeit erhält. Doch diese wichtige
Qualitäts-Frage interessiert bei der Zertifizierung
nicht. Der Staat mischt sich bei diesen Fragen nicht
ein. Er will nicht darüber richten, welches Produkt
günstig oder nicht für die 'Riester'-Sparer ist. Das
widerspräche den Grund-Prinzipien der Marktwirtschaft.
Ein zertifiziertes 'Riester'-Produkt hat aufgrund der
Zertifizierung kein staatliches Gütesiegel bekommen !“
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
"Die Renditen kommen und gehen, die Kosten bleiben ewig."
Johnathan Clements, Wall Street Journal Journalist |
|
|
Indexing News
|
|
|
|