Home  Indexing Philosophie  Informations-Center  Indexing News  Forum  Service-Center  Mitglieder  
  Indexing
   Grundlagen
   Pro & Contra
   Vergleich Anlagen
   ETF Wissen
   ETF Liste
   Indexfonds Liste
   Zertifikate Wissen
   Indexzertifikate Liste
   Musterportfolios
  Anlagenklassen
   Asset Allocation
   Geldmarkt / Cash
   Anleihen / Renten
   Aktien allgemein
   Aktien international
   Aktien Large/Small
   Aktien Value/Growth
   Immobilien / REITs
   Rohstoffe
  Kosten & Renditen
   Fondskosten / TER
   Fondsperformance
  Resourcen
   Literatur
   Webseiten
  Altersvorsorge &
  Vermögensaufbau
   Direktversicherung
   Riesterrente
 
  Indexing News
  Glossar
  Kontakt
 

Anlageprodukte

Die Vielfalt der Anlageprodukte zur Riesterrente ist, wie nicht anders zu erwarten war, inzwischen fast unüberschaubar geworden. Auch hier gilt das Prinzip der Finanzbranche, die Marketingbroschüren auf Hochglanz zu bringen, mit dem Ziel, nicht garantierbare Renditen als quasi garantiert zu verkaufen.

Zum Schutz der Anleger müssen alle Riesterrentenprodukte durch das Bundesaufsichtsamt für Versicherungswesen geprüft werden. Es werden Vorgaben gemacht, an die sich alle Herausgeber der Riesterrenteprodukte halten müssen, wie z.B.

  1. Eine Auszahlung darf erst ab der Vollendung des 60. Lebensjahrs bzw. mit dem Beginn des Bezugs einer gesetzlichen Altersrente erfolgen.
  2. Die vertraglichen Leistungen müssen lebenslang erfolgen, d. h. eine einmalige Kapitalabfindung ist ohne den Verlust der gewährten Förderung nicht möglich.
  3. Zum Beginn der Auszahlung sind als Guthaben zumindest die bis dahin eingezahlten Beiträge garantiert (sogenannte Nominalwerterhaltung).
  4. Seitens des Anbieters des Rentenprodukts erfolgt eine vollständige Offenlegung der entstehenden Kosten gegenüber dem Kunden.
  5. Ein Ruhen des Vertrags ist möglich.
  6. Eine Kündigung mit der Übertragung in ein anderes staatlich gefördertes Vorsorgeprodukt kann durchgeführt werden.

Die Gründe für diese Vorgaben der Gesetzgebung sind in einem Online-Artikel des Verbraucherschutzes beschrieben:

 

„…. reagiert der Staat mit seinen Vorschriften für die 'Riester'-Produkte auf Mißstände bei Anbietern … Besonders die Mißstände bei den Produkten "Kapital-Lebensversicherung" und "Leibrenten-Versicherung" haben zu einer ungeheuren Geldvernichtung geführt. Intransparenz, Kostenverschwendung, Mißmanagement, Selbstbedienung, Größenwahn sind einige Stichworte. Millionen Lebensversicherte haben Milliarden EURO verloren.“

 

Diese Vorgaben der Gesetzgebung sind grundsätzlich alles sehr positiv zu bewerten. Besonders die Offenlegung der Kosten ist als Meilenstein für die Finanzbranche zu bewerten, der nur durch die gesetzlichen Vorgaben erzwungen werden konnte. Die Einmaligkeit dieser Vorgabe beschreibt der Online Artikel des Verbraucherverein Rentenversicherungsvergleiche.

 

„Transparenz der Angebote: Den Anbietern von förderfähigen Produkten legte der Gesetzgeber eine bislang nie gekannte Informationspflicht auf (§7 AltZertG). Während die Anbieter sich ansonsten gerne über die Kosten des Vertriebes und der Verwaltung in Schweigen hüllten, sind sie nun durch die "Informationspflicht des Anbieters" zur Offenlegung gesetzlich verpflichtet. Ein genauer Angebotsvergleich ist daher sehr gut möglich.

 

Lassen Sie sich aber nicht davon täuschen, dass ein Riesterprodukt eine Zertifizierung erhalten hat. Dies bedeutet nur, dass das Produkt grundsätzlichen die gesetzlichen Rahmendaten erfüllt. Die Höhe der Kosten wird nicht vorgeschrieben, es wird nur vorgeschrieben, dass diese Kosten ausgewiesen werden müssen. Dieser Sachverhalt wird auch in ausführlicher Weise von der Verbraucherzentrale beschrieben:

 

Über die Qualität eines 'Riester'-Produktes sagt das Zertifikat nichts aus. Es muß zwar 11 staatlich vorgegebene Kriterien erfüllen. Zu diesen Kriterien gehört aber nicht die Frage, ob ein 'Riester'-Produkt eine hohe Qualität hat, sprich ob es für den Verbraucher günstig ist. Eine zentrale Frage der Qualität eines Spar-Produktes ist die Frage der Kosten des Produktes. Von jeder Einzahlung zweigt der Anbieter (Bank, Versicherungs-Unternehmen, Fonds-Gesellschaft) einen Teil ab, um seine Kosten damit zu bestreiten: Bezahlung der Mitarbeiter, Miete, Material, Werbung, und so weiter. Hier gibt es große Unterschiede zwischen den Anbietern. Je mehr für Kosten verbraucht wird, um so weniger bleibt für die Kapitalanlage übrig und je geringer ist die Rente, die man am Ende der Laufzeit erhält. Doch diese wichtige Qualitäts-Frage interessiert bei der Zertifizierung nicht. Der Staat mischt sich bei diesen Fragen nicht ein. Er will nicht darüber richten, welches Produkt günstig oder nicht für die 'Riester'-Sparer ist. Das widerspräche den Grund-Prinzipien der Marktwirtschaft. Ein zertifiziertes 'Riester'-Produkt hat aufgrund der Zertifizierung kein staatliches Gütesiegel bekommen !“

 
 
 
 
 
 
Indexing News



db x-trackers listet fünf neue ETFs auf Short-Aktienindizes (9/2009)
Neuer Rohstoff-ETF von ComStage (5/2009)
Neuer ETF-Anbieter Source startet (4/2009)
Deutsche Börse startet neue EUROGOV-Indizes und ETFs (4/2009)

 
 
 
 
Google