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Ausgabeaufschlag
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Der Ausgabeaufschlag wird immer dann fällig, wenn Sie Anteile eines Fonds kaufen. Bei einem Ausgabeaufschlag von 5% bedeutet das
beispielsweise, dass Sie für Ihre monatliche Sparsumme von 100 Euro nur Fondsanteile im Wert von 95 Euro erhalten. Mit den restlichen 5 Euro
bezahlen Sie der Bank oder dem Fonds-Vermittler eine Verkaufsprovision. Nach einem Jahr hätten Sie dann wohl 1.200€ gespart, Ihr Deportwert
bzw. der Rücknahmewert der Fondsanteile wäre allerdings nach Abzug des Ausgabeaufschlags lediglich 1.140€ (Annahme: keine Kursveränderungen
der Fondsanteile).
Die genaue Höhe des Ausgabeaufschlags für einen Fonds können Sie dem aktuellen Verkaufsprospekt und den dazugehörigen Vertragsbedingungen
eines Fonds entnehmen. Grundsätzlich kann die Höhe dieses Ausgabeaufschlages von jeder Fondsgesellschaft beliebig festgesetzt werden.
In der Praxis haben sich aber bestimmte Gebührensätze eingependelt.
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Aktienfonds |
3 - 6 % |
Rentenfonds |
2 - 4 % |
Mischfonds |
3 - 6 % |
Geldmarktfonds |
0 % |
Offene Immobilienfonds |
5 % |
AS-Fonds |
3 % |
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Bei vielen Direktbanken und Onlinebrokern werden Ausgabeaufschläge teilweise bis zu 100% rabattiert, allerdings gibt es
im Gegenzug für den Anleger in der Regel weder Beratung noch Betreuung. Direktbanken oder sogenannte Fonds-Supermärkte leben
stattdessen von der jährlichen Bestandsprovision, die von den Fondsgesellschaften wiederum aus der Verwaltungsgebühr ihrer
Fonds bestritten werden.
Fonds mit Ausgabeaufschlag werden auch als Load-Funds bezeichnet, im Gegensatz zu No-Load Funds, zu denen auch
die meisten Indexfonds und alle ETFs gehören. Seit einigen Jahren haben die meisten Investmentgesellschaften auch verschiedene,
altiv gemanagte No-Load-Fonds auf den Markt gebracht.
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Aufgrund der im Regelfall höheren Verwaltungsgebühr wirken sich solche Fonds aber nur günstiger aus, wenn Anleger nicht länger als
fünf bis sechs Jahre investiert sind. Solche No-Load-Fonds sind also nur für Anleger interessant, die häufiger zwischen Fonds wechseln
oder ihr Geld kurz parken möchten.
Die Berechnung des Ausgabeaufschlags wird auf zwei unterschiedliche Weisen durchgeführt, die entsprechend auch
zu unterschiedlichen Ergebnissen führt.
Die Basis zur Ermittlung des Ausgabeaufschlags durch die Fondsgesellschaft ist die tägliche Ermittlung des
Nettoinventarwerts (NAV, net asset value) Ihres Fonds. Hier wird die Summe aller aktuellen Kurse der Wertpapiere,
die im Fonds enthalten sind, ermittelt. Danach wird der Wert der aktuellen Barreserve hinzuaddiert und dann
um die aufgelaufenen Kosten des Fonds gemindert und möglicherweise noch um die Rücknahmegebühren reduziert.
Der NAV wird dann durch die ausgegebenen Fondsanteile dividiert, was dann den aktuellen Rücknahempreis ergibt, also den Wert, den Sie
beim Verkauf von Fondsanteilen erhalten würden. Der Ausgabepreis wird in Deuschland von der Fondsgesellschaft dadurch ermittelt, dass Sie
den NAV um den Ausgabeaufschlag erhöht. Hierbei ist zu beachten, dass im Ausland aufgelegte Fonds die Berechnung anderes durchführen.
In Großbritanien und den USA heisst der Ausgabeaufschlag "initial charge" oder "front end load" und wird nicht auf den netto angelegten Betrag
berechnet, sondern von der Bruttosumme, also einschließlich der Kaufgebühr. Dadurch ergeben sich unterschiedliche Ausgabeaufschläge.
Die Angabe des Ausgabeaufschlags einer UK oder U.S. Fondsgesellschaft von 5% entspricht einem Ausgabeaufschlag deutscher Art von ca.
5,26 Prozent. Sollten Sie sich dafür entscheiden, solche Fondsanteile zu kaufen ist es sinnvoll, diese Informationen einzuholen um den
für Sie tatsächlich anfallenden Ausgabeaufschlag zu kennen.
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"Geldanlage war für mich schon immer ein sehr trockenes Thema. Mit Ihrem
Newsletter hat sich das aber schnell geändert. Vielen Dank !"
Claudia Kiener, 28, Polizistin |
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Indexing News
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"Die Renditen kommen und gehen, die Kosten bleiben ewig."
Johnathan Clements, Wall Street Journal Journalist |
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